Aktuelles
Zusätzliches Prüfungsangebot Wintersemester 2020/2021
Im Wintersemester 2020/2021 wurden die Studierenden der Universitätsstudiengänge gebeten, sich für ihre Präsenz-Klausuren vorzugsweise erst im zweiten Prüfungszeitraum anzumelden.
In diesem Kontext wurden alle Prüferinnen und Prüfer gebeten, nach Möglichkeit den Studierenden eine Wiederholungsmöglichkeit bei Nichtbestehen im Sommersemester anzubieten, wenn der persönliche Erstversuch auf den zweiten Prüfungszeitraum gelegt wurde und das Modul nur im jährlichen Rhythmus angeboten wird.
Zugelassen werden sollten für diese zusätzliche Prüfungsmöglichkeit auch Studierende, die ihren Erstversuch in den zweiten Prüfungszeitraum gelegt haben und an diesem dann aufgrund eines genehmigten Prüfungsrücktritts nicht teilnehmen konnten.
Falls Prüferinnen und Prüfer für eine Modulprüfung des Wintersemesters 2020/2021 einen weiteren Prüfungstermin anbieten, werden die Studierenden, die nach den o. a. Bedingungen prüfungsberechtigt sind, per Mail von ihren Prüferinnen und Prüfern über die Prüfungstermine und die jeweiligen Anmeldezeiträume informiert.
Bei Rückfragen zu diesen Prüfungen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Prüferin bzw. den zuständigen Prüfer.