KU.Campus

Detailinformationen zum Modul 
Modulbezeichnung:
Das Deutsche als Erwerbsgegenstand: Linguistische Grundlagen 1 + 2
Modulbezeichnung (englisch):
The acquisition of German: Linguistic bases 1 + 2
Modulnummer:
82-271-DAZ02-H-0922
Niveau:
Bachelor (UNI)
Geberstudiengang:
Lehramtsstudium
Typ:
Modul
Federführende Fakultät/Sprachenzentrum:
Sprach- und Literaturwissenschaftliche Fakultät
Modulverantwortliche/r:
Rinker, Tanja
Prüfende:
Leistungspunkte (ECTS-Punkte):
10
Kompetenzen:
Die Studierenden kennen die wesentlichen Funktionen von Sprache. Sie beschreiben und analysieren Sprache und sprachliche Strukturen auf den verschiedenen Ebenen (Phonologie, Orthographie, Morphologie, Lexik, Syntax, Semantik, Pragmatik). Dabei verwenden sie die entsprechenden linguistischen Konzepte und Fachbegriffe, auch verfügen sie über ein solides Wissen in Bezug auf die deutsche Schulgrammatik. Darüber hinaus können die Studierenden Besonderheiten der deutschen Sprache – auch im Kontrast zu anderen Sprachen – benennen und besondere Herausforderungen beim Erwerb des Deutschen identifizieren.
Inhalte/Themen:
Das Modul bietet einen Überblick über die Grundlagen der germanistischen Sprachwissenschaft und betrachtet die verschiedenen sprachlichen Ebenen zudem aus der Perspektive von Deutschlernenden mit unterschiedlichen Herkunftssprachen. Dazu werden zunächst die Eigenschaften und Funktionen von Sprache allgemein in den Blick genommen. Davon ausgehend werden zentrale Analysekategorien der unterschiedlichen sprachlichen Ebenen (Phonologie, Orthographie, Morphologie, Lexik, Syntax, Semantik und Pragmatik) vorgestellt und an entsprechenden Beispielen illustriert. Dabei liegt neben allgemeinen sprachwissenschaftlichen Konzepten der Fokus auf den Besonderheiten des Deutschen, wie sie gerade für Deutschlernende anderer Herkunftssprachen relevant sind. Hierzu werden immer wieder an geeigneten Stellen sprachvergleichende Untersuchungen angestellt, um die Herausforderungen, vor denen Deutschlernende stehen, zu verdeutlichen und entsprechende Sprachäußerungen der Lernenden einordnen zu können.
Formale Voraussetzungen für die Teilnahme:
Empfohlene Voraussetzungen:
Lehr- und Lernformen/Lehrveranstaltungstypen:
Seminar „Das Deutsche als Erwerbsgegenstand: Linguistische Grundlagen 1“ (2 SWS)
Seminar „Das Deutsche als Erwerbsgegenstand: Linguistische Grundlagen 2“ (2 SWS)
Begleitendes Tutorat (2 SWS)
Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Punkten:
„Das Deutsche als Erwerbsgegenstand: Linguistische Grundlagen 1“: ein mit „bestanden“ abgelegter Leistungsnachweis: Klausur (unbenotet)
„Das Deutsche als Erwerbsgegenstand: Linguistische Grundlagen 2“: ein mit mindestens „ausreichend“ bewerteter Leistungsnachweis: Klausur oder Portfolio oder mündliche Prüfung
Zeitaufwand/Verteilung der ECTS-Punkte innerhalb des Moduls:
Regelmäßige und aktive Teilnahme oder entsprechendes Selbststudium: 3 ECTS-Punkte
Vor- und Nachbereitung: 4 ECTS-Punkte
Vorbereitung Leistungsnachweise: 3 ECTS-Punkte
Modulnote:
Bewertete Leistungsnachweise
Lehr- und Lernmethode:
Polyvalenz mit anderen Studiengängen/Hinweise zur Zugänglichkeit:
Interdisziplinärer Bachelorstudiengang
Turnus des Angebots:
WS , SS
Beteiligte Fachgebiete:
Deutsch als Zweitsprache
Bemerkung:
Die im ersten Teil der Veranstaltung erworbenen Kenntnisse über die linguistischen Grundlagen (Phonologie, Orthographie, Morphologie) und die Anwendung auf Erwerbskontexte des Deutschen werden in einer (unbenoteten) Klausur abgeprüft. Eine Klausur ist hierfür geeignet, da Wissen und Anwendung des Wissens abgeprüft werden. Die hier zu überprüfenden Kompetenzen stellen eine wesentliche Voraussetzung für das weiterführende Verständnis der lexikalisch-semantischen, syntaktischen und pragmatischen Aspekte des Deutschen (und des Erwerbs desselben) dar. Diese werden im Anschluss an den zweiten Teil der Veranstaltung in den Prüfungsformen mündliche Prüfung, Portfolio oder benotete Klausur überprüft. Alle drei Prüfungsformen erfordern eine vertiefte Auseinandersetzung mit der gesamten Struktur des Deutschen, die auch stark die Erklärung von Sachverhalten unter Verwendung der Fachsprache erfordern.