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Detailinformationen zum Modul 
Modulbezeichnung:
Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie
Modulbezeichnung (englisch):
Professional qualification III – applied practice of psychotherapy
Modulnummer:
88-132-PSY52-H-0923
Niveau:
Master (UNI)
Geberstudiengang:
MA Klinische Psychologie
Typ:
Modul
Federführende Fakultät/Sprachenzentrum:
Philosophisch-Pädagogische Fakultät
Modulverantwortliche/r:
Rosner, Rita
Prüfende:
Rita Rosner
Leistungspunkte (ECTS-Punkte):
20
Kompetenzen:
Die Studierenden sind während der berufsqualifizierenden Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie zu befähigen, die Inhalte, die sie in der hochschulischen Lehre während der berufsqualifizierenden Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie erworben haben, in realen Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patientinnen und Patienten umzusetzen.
Inhalte/Themen:
Hierzu sind sie unter Anwendung der wissenschaftlich geprüften und anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden an der Diagnostik und der Behandlung von Patientinnen und Patienten zu beteiligen, indem sie
1. aufbauend auf wissenschaftlich fundierten Kenntnissen zu psychischen Funktionen, Störungen und diagnostischen Grundlagen mittels wissenschaftlich geprüfter Methoden Anamnesen und psychodiagnostische
Untersuchungen bei mindestens zehn Patientinnen und Patienten verschiedener Alters- und Patientengruppen aus mindestens vier verschiedenen
Störungsbereichen mit jeweils unterschiedlichen Schwere- und Beeinträchtigungsgraden durchführen, die mindestens die folgenden Leistungen umfassen:
a) vier Erstgespräche,
b) vier Anamnesen, die von den studierenden Personen schriftlich zu protokollieren sind und per Video aufgezeichnet werden können,
c) vier wissenschaftlich fundierte psychodiagnostische Untersuchungen,
d) vier Indikationsstellungen oder Risiko- und Prognoseeinschätzungen einschließlich Suizidalitätsabklärung und
e) vier Patientenaufklärungen über diagnostische und klassifikatorische Befunde,
2. an mindestens einer psychotherapeutischen ambulanten Patientenbehandlung im Umfang von mindestens zwölf aufeinanderfolgenden Behandlungsstunden teilnehmen, die unter Verknüpfung von klinisch-praktischen Aspekten mit ihren jeweiligen wissenschaftlichen Grundlagen durchgeführt wird und zu der begleitend diagnostische und therapeutische Handlungen eingeübt werden,
3. an mindestens zwei weiteren einzelpsychotherapeutischen Patientenbehandlungen, bei denen eine Patientin oder ein Patient entweder ein Kind oder eine Jugendliche oder ein Jugendlicher sein soll, mit unterschiedlicher Indikationsstellung im Umfang von insgesamt mindestens zwölf Behandlungsstunden teilnehmen und dabei die Diagnostik, die Anamnese und die Therapieplanung übernehmen sowie die Zwischen- und Abschlussevaluierung durchführen,
4. mindestens drei verschiedene psychotherapeutische Basismaßnahmen wie Entspannungsverfahren, Psychoedukation oder Informationsgespräche mit Angehörigen selbständig, aber unter Anleitung durchführen,
5. Gespräche mit bedeutsamen Bezugspersonen bei mindestens vier Patientenbehandlungen führen und dokumentieren,
6. mindestens zwölf gruppenpsychotherapeutische Sitzungen begleiten,
7. selbständig und eigenverantwortlich mindestens ein ausführliches psychologisch-psychotherapeutisches Gutachten erstellen, das ausschließlich Ausbildungszwecken dienen darf, und
8. an einrichtungsinternen Fortbildungen teilnehmen.
Formale Voraussetzungen für die Teilnahme:
Mindestens 10 ECTS-Punkte im Bereich Berufsqualifizierende Tätigkeit II wurden bereits erworben.
Empfohlene Voraussetzungen:
15 ECTS-Punkte im Bereich Berufsqualifizierende Tätigkeit II sind bereits erworben.
Lehr- und Lernformen/Lehrveranstaltungstypen:
Anwesenheit und Tätigkeit im ambulanten Bereich (150 Stunden)
Anwesenheit und Tätigkeit im (teil)stationären Bereich (450 Stunden)
Voraussetzungen für die Vergabe von ECTS-Punkten:
(Erfolgreiche Ableistung eines Praktikums in einer Einrichtung der stationären oder teilstationären Versorgung im Umfang von mindestens 12 Wochen, und Nachweis im Dokumentationsheft
oder
Erfolgreiche Ableistung zweier Praktika in Einrichtungen der stationären oder teilstationären Versorgung im Umfang von je mindestens 6 Wochen und Nachweis im Dokumentationsheft)
und
Ableistung eines Praktikums in der Psychotherapeutischen Hochschulambulanz
und
Nachweis über die Erbringung der nach §18 der ApprO geforderten Leistungen im Rahmen der genannten Praktika mit Hilfe des Dokumentationshefts.
Zeitaufwand/Verteilung der ECTS-Punkte innerhalb des Moduls:
(Präsenzzeit im Praktikum mit Erbringung von Leistungen nach §18 ApprO: 15 ECTS-Punkte
oder
Präsenzzeit in den Praktika mit Erbringung von Leistungen nach §18 ApprO je 7,5 Punkte)
und
Präsenzzeit in der Hochschulambulanz mit Erbringung von Leistungen nach §18 ApprO: 5 ECTS-Punkte
Modulnote:
bestanden/nicht bestanden
Lehr- und Lernmethode:
Polyvalenz mit anderen Studiengängen/Hinweise zur Zugänglichkeit:
Turnus des Angebots:
WS , SS
Beteiligte Fachgebiete:
Psychologie I
Bemerkung:
Für die Praktika gilt eine Anwesenheitspflicht von mindestens 450 Stunden im (teil)stationären und mindestens 150 Stunden im ambulanten Bereich. Die Anwesenheitspflicht begründet sich zum einen aus den Vorgaben der PsychThApprO §18 (4), zum anderen aus der Tatsache, dass in den Praktika praktische Erfahrungen im Umgang mit Patientinnen und Patienten, aber auch in der Arbeit in multiprofessionellen Teams gemacht werden, die nur in Anwesenheit gemacht werden können. Die hier erworbenen ECTS-Punkte sind dem Bereich Berufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie zugeordnet.