Aktuelles
Derzeit werden einige bislang in Präsenzform geplante Prüfungen der Universitätsstudiengänge durch digitale Prüfungsformate ergänzt.
Falls es für Ihre Prüfung ein solches Angebot gibt und Sie dieses wahrnehmen möchten, können Sie sich noch bis zum 01.02.2021 über KU.Campus von Ihrer Präsenzprüfung abmelden und auf die entsprechende digitale Prüfungsform anmelden.
Für die Anmeldungen zu den Prüfungen des Wintersemesters 2020/21 gelten folgende Anmeldezeiträume:
FH-Studiengänge (alle Prüfungen): 16.11.-30.11.2020
Universitätsstudiengänge 1. Prüfungszeitraum:
- mit Sportprüfungen (sämtliche Prüfungen, auch Klausuren im Fach Sport): 23.11.–10.12.2020
- ohne Sportprüfungen (alle Prüfungen): 18.01.–01.02.2021
Universitätsstudiengänge 2. Prüfungszeitraum:
- mit Sportprüfungen (nur Klausuren im Fach Sport): 18.03.–24.03.2021 (voraussichtlich)
- ohne Sportprüfungen (nur semesterabschließende Prüfungen): 22.03.–06.04.2021 (voraussichtlich)
Aufgrund der Einschränkungen in Zusammenhang mit dem Coronavirus können Prüfungen ggf. in alternativen Prüfungsformen angeboten werden.
Falls die Prüfung nicht in der vorgesehenen Form durchführbar und kein Alternativangebot möglich ist, wird die Prüfung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Die Prüfungsanmeldung gilt dann auch für die verschobene Prüfung.
Das neue Datum der Prüfung wird den angemeldeten Studierenden von der Prüferin/dem Prüfer mitgeteilt, sobald die Prüfung wieder in der vorgesehenen Form durchgeführt werden kann.
Auch eine Verschiebung in den nächstmöglichen Prüfungszeitraum ist denkbar.
Falls eine Alternativprüfung angeboten wird, finden Sie die entsprechende Information im Kommentarfeld der Prüfung.
Ob eine Alternativprüfung möglich ist oder ob die Präsenzprüfung verschoben wird, entscheiden die zuständigen Prüferinnen oder Prüfer.
Für die Abmeldung von einer Prüfung gelten die bisherigen Abmelderegelungen. Diese finden Sie unter:
https://www.ku.de/studium/informationen-fuer-studierende/pruefungsamt/faq-haeufig-gestellte-fragen#c14272
Sonderregelungen bei der Durchführung von mündlichen Prüfungen im Wintersemester 2020/21
Findet eine Prüfung in digitaler Form (elektronische Fernprüfung) statt, ist diese Prüfung ebenfalls grundsätzlich in Präsenzform anzubieten.
Den Studierenden obliegt ein Wahlrecht. Die zur Verfügung stehenden Plätze für Präsenzprüfungen können begrenzt sein.
Unter Umständen können Studierende, die die Ablegung der Prüfung in Präsenzform wählen, auf den nächstmöglichen Prüfungstermin verwiesen werden, wenn die Prüfung aufgrund der infektionsschutzrechtlichen Vorgaben nicht in Präsenzform durchgeführt werden kann.
Das Wahlrecht wird wie folgt ausgeübt:
Im Rahmen der Prüfungsanmeldung werden zwei Prüfungsanmeldeanlässe bereitgestellt, auf die sich die Studierenden alternativ anmelden können.
Diese werden mit dem Zusatz „präsent“ bzw. „virtuell“ gekennzeichnet.
Die Studierenden entscheiden sich mit ihrer ANMELDUNG auf die entsprechend gekennzeichnete Prüfung („präsent“ oder „virtuell“), ob sie die Prüfung in Form einer Präsenzprüfung oder einer elektronischen Fernprüfung vor Ort ablegen möchten.
Innerhalb des Prüfungsanmeldezeitraums kann die Form („präsent“ zu „virtuell“ oder umgekehrt) noch gewechselt werden.
Weitere detaillierte Regelungen zum Wintersemester 2020/21 ergeben sich aus der Corona-Satzung:
https://www.ku.de/fileadmin/1903/Rechtsabteilung/Studium_und_Lehre/Allgemeines/Corona-Satzung_1.Aenderung_Senatsbeschluss_28.10.20.pdf.
Elektronische Fernprüfungen werden als Videokonferenz durchgeführt.
Rechtsgrundlage für die dazu erforderliche Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist § 6 Abs. 1 lit. a Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) i.V.m. der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie unter:
https://www.ku.de/fileadmin/190304/studierendenbuero/Datenschutz.pdf.